Rechtliche Informationen für Drohnen Luftaufnahmen

Die gesetzlichen Grundlagen für Luftaufnahmen mit einem unbemannten Luftfahrzeug (KameraDrohne, Multikopter etc.) werden seit 1.1.2014 im § 24c ff Luftfahrtgesetz (LFG, BGBl. Nr. 253/1957 idF BGBl. I Nr. 2013/108) festgelegt und durch die Austro Control GmbH geregelt.

Alle Flugmodelle mit Kamera die schwerer als 250g und höher fliegen können als 30m, gelten als unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 und müssen durch die Austro Control GmbH bewilligt werden (gilt für privaten und gewerblichen Gebrauch).

Bei der Bewilligung werden je nach Art des Einsatzgebietes (unbebaut, besiedelt, dicht besiedelt – Klasse A bis D), unterschiedliche Anforderungen an den Piloten und je nach Einsatzgebiet strenge sicherheitstechnische Voraussetzungen an das Luftfahrzeug gestellt, wie etwa eine Notlandeeinrichtung, redundante Steuerung etc.

Die Kategorien der unbemannten Luftfahrzeuge der Klasse 1 (mit Sichtverbindung)

Einsatzgebiet I – unbebautes Gebiet
Der Betrieb des uLFZ erfolgt ausschließlich über unbebautem Gebiet. Unbebaute Gebiete sind Gebiete, in denen sich keine Gebäude befinden. Weiters dürfen sich in diesem Gebiet bis auf den Piloten des unbemannten Luftfahrzeuges und der zum Zwecke des Fluges erforderlichen Personen keine zusätzlichen Personen aufhalten.

Einsatzgebiet II – besiedeltes Gebiet
Der Betrieb des uLFZ erfolgt über einem Siedlungsbereich mit primären Gebäuden (z.B. Wohnhäuser, Schulen, Geschäfte, Büros), der im Wesentlichen als Wohn-, Gewerbe- oder Erholungsgebiet genutzt wird.

Einsatzgebiet III – dicht besiedeltes Gebiet
Der Betrieb des uLFZ erfolgt über einem räumlich geschlossenen Besiedlungsgebiet (vergleichbar mit dem Ortskern einer typischen Marktgemeinde oder Bezirkshauptstadt).

Der Betrieb über Menschenansammlungen bedarf besonderer Betrachtung und ist derzeit nur mit besonderer Bewilligung im Einzelfall möglich. Menschenansammlungen sind Häufungen von Personen auf engem Raum, wie sie typischerweise bei Veranstaltungen wie Sportereignissen, Konzerten, Festivals, Hochzeiten, Betriebsfeiern, Demonstrationen etc. vorkommen. Der Betrieb von uLFZ Klasse 1 über feuer- oder explosionsgefährdeten Industriegelände kann ebenfalls nur unter besonderen Auflagen im Einzelfall genehmigt werden.

SKY-CAM.NET  wurde mit der höchstmöglichen Bewilligung im Einsatzgebiet III für bis zu dicht besiedelte Gebiete von der Austro Control GmbH zum Erstellen von Luftaufnahmen in ganz Österreich zugelassen.